Grundpflege nach § 36 SGB XI
Darunter zählt die Körperpflege, Ernährung, Mobilisation, Durchführung aller benötigen Prophylaxen, vor allem die Ressourcenfindung zur Förderung der Eigenständigkeit.
Behandlungspflege nach SGB V
Diese Leistungen erfolgen auf Basis ärztlicher Verordnungen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Zu den Leistungen gehören beispielsweise die Wundversorgung, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessen, sowie Insulininjektion oder der Verbandswechsel und vieles mehr...
Hauswirtschaft nach §45b SGB XI
Die Unterstützung dient als Entlastung im Alltag. Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, die Reinigung des Hauses oder die Kleiderpflege, diese Leistungen werden ab Pflegegrad 1 von den Pflegekassen übernommen.
Betreuung im häuslichen Bereich nach §45b SGB XI
Selbstverständlich können die Leistungen nach §45b SGB XI vielfältig eingesetzt werden. Wenn keine Haushaltshilfe benötigt wird, sondern ein Alltagsbegleiter, beispielsweise für Spaziergänge oder die generelle Gestaltung des Alltags.
Wer übernimmt die Kosten? Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt die zuständige Pflegekasse, sobald ein Pflegegrad 2 besteht. Sollte kein Pflegegrad bestehen, können dennoch alle Leistungen in Anspruch genommen werden. Die entstandenen Kosten werden dann eigenständig bezahlt.
Kein Pflegegrad? – Kein Problem!
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf.
Wer hat Anspruch auf einen ambulanten Pflegedienst?
Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf einen Pflegedienst, niemand soll und wird außen vorgelassen. Gerne schauen wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Bedürfnisse und erstellen für Sie ein passendes Konzept!
Kein Pflegegrad, habe ich trotzdem Anspruch darauf?
Natürlich! Jeder hat Anspruch auf Unterstützung und Hilfe. Kontaktieren Sie uns gerne zum individuellen Anschauen Ihrer Bedürfnisse.